Wer eine Waschmaschine finanzieren möchte, hat dafür grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Er kann sich sowohl an seine Hausbank als auch eine andere deutsche Filial- oder Direktbank wenden. Alternativ dazu wäre jedoch auch ein Händlerkredit oder ein Kredit aus dem Versandhandel denkbar.
Bankkredite
Da eine Waschmaschine nur in den seltensten Fällen mehr als 1.000 EUR kostet, werden dafür keine großen Kreditsummen, sondern nur Kleinkredite benötigt. Diese Kredite haben den großen Vorteil, dass sie nicht nur deutlich schneller und unkomplizierter bewilligt werden können als andere Kredite, sondern auch, dass sie meist innerhalb kürzester Zeit wieder abgezahlt sind. Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und darüber hinaus auch noch einen Dispokredit von seiner Bank eingeräumt bekommen hat, kann mit diesem Kredit auch eine Waschmaschine finanzieren.
Ein Dispokredit muss nur einmal bewilligt werden und steht dem Kunden dann immer zur Verfügung. Will er ihn ganz oder teilweise in Anspruch nehmen, kann er dies jederzeit tun und muss dafür nicht erst Rücksprache mit seiner Bank halten. Wer auf diesem Wege eine Waschmaschine finanzieren möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er auch einen Dispokredit irgendwann zurückzahlen muss. In der Regel geschieht dies zumindest teilweise durch die Verrechnung des Sollsaldos mit den laufenden Zahlungseingängen auf dem Konto. Darüber hinaus sollte sich der Kontoinhaber jedoch immer um einen kurz- oder mittelfristigen Ausgleich seines Kontos bemühen.
Händlerkredite
Wer sich eine Waschmaschine im Discounter oder im Versandhandel aussucht, kann sie auch direkt über diesen Händler finanzieren. Solche Händlerkredite haben meist den Vorteil, dass sie zu besonders günstigen Konditionen erhältlich sind und dass dabei nur minimale Anforderungen an die Bonität des Kunden gestellt werden. Wer eine Waschmaschine finanzieren will, muss dem Händler lediglich eine positive Schufaauskunft nachweisen können. Oftmals verzichten die Kreditgeber dann sogar auf die Einholung eines Gehaltsnachweises. Dies wird vor allem deshalb möglich, weil die Waschmaschine bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt und weil dem aufgenommenen Kreditbetrag ein Wert gegenübersteht. Ähnlich wie ein Bankkredit muss auch ein Händlerkredit in gleichmäßigen monatlichen Raten über einen genau festgelegten Zeitraum zurückgezahlt werden.
Darlehen von der Arge
Auch Hartz IV Empfänger kommen einmal in die Lage, dass ihre alte Waschmaschine kaputt geht und dass sie für schnellen Ersatz sorgen müssen. Dabei haben sie meist das Problem, dass eine Waschmaschine nur in den allerseltensten Fällen aus dem laufenden Leistungsbezug finanziert werden kann. Dazu ist sie einfach zu teuer. Wer dann über keinerlei Ersparnisse oder Rücklagen verfügt, kann auch ein Darlehen von der Arge bekommen und damit eine neue Waschmaschine finanzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass der zuständige Sachbearbeiter die Anschaffung für angemessen und notwendig erachtet. Dies dürfte jedoch bei einer Waschmaschine immer der Fall sein. Allerdings könnte die Arge darauf bestehen, dass sich der ALG II Empfänger eine gebrauchte, aber noch voll funktionstüchtige Waschmaschine aus einem Möbellager aussucht und auf den Erwerb einer völlig neuwertigen Waschmaschine verzichtet.