Vielen Verbrauchern ist immer noch nicht klar, was eine Privatinsolvenz überhaupt ist. In vereinfachten Worten ausgedrückt bedeutet die Privatinsolvenz nichts anderes als den Konkurs des Otto-Normal-Verbrauchers. Was bisher nur Firmen vorbehalten war, ist nun auch im privaten Bereich möglich. Zu einer Privatinsolvenz kommt es dann, wenn die Verbraucher ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Überschuldung nicht mehr erfüllen können. Innerhalb einer bestimmten Frist hat der Schuldner bei einer Privatinsolvenz die Möglichkeit, die Schulden zu begleichen. Bleibt noch etwas übrig, was meistens der Fall ist, dann kommt die Restschuldbefreiung zum Tragen und die restlichen Verbindlichkeiten werden ohne Zahlung getilgt. Allerdings muss der Antragsteller für eine Privatinsolvenz bestimmte Voraussetzung erfüllen, damit der Antrag auf Privatinsolvenz auch genehmigt wird.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz
Ist die Privatinsolvenz erst einmal beantragt und bewilligt, kommen harte Zeiten auf den Schuldner zu. Sollte der Antragsteller arbeitslos sein, so muss er jede zumutbare Arbeit annehmen, auch wenn diese nicht seiner eigentlichen Tätigkeit entspricht. Außerdem muss er alles dafür tun, um seine Schulden schnell abzuzahlen. Das bedeutet, dass ihm nicht nur der pfändungsfreie Betrag seines Gehaltes oder Lohnes bleibt, er muss auch anderweitige Einnahmen angeben, das sind unter anderem auch Geldgeschenke von der Familie oder von Freunden. Verstößt der Schuldner gegen diese Auflagen, so kann dieses zu einer Ablehnung der Restschuldbefreiung führen.
Kredit mit Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist der letzte Ausweg aus einer Überschuldung. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass keine neuen Schulden auflaufen dürfen. Ein Kredit mit Privatinsolvenz geht gar nicht. Denn das würde bedeuten, dass der Schuldner gleich neue Schulden macht, ohne die alten abgezahlt zu haben. Zum einen wird es wohl kaum eine Bank geben, die einen Kredit mit Privatinsolvenz vergibt, zum anderen führt ein solches Verhalten zur Ablehnung der Restschuldbefreiung. Schließlich befindet sich der Schuldner in einer Wohlverhaltensphase von sieben Jahren. Ein Kredit mit Privatinsolvenz würde diesem Grundgedanken widersprechen. Außerdem ist es absolut sinnlos, wieder Kredite aufzunehmen, denn die Vergangenheit dürfte dem Schuldner doch gezeigt haben, was das Endergebnis sein kann. Im übrigen handelt ein solcher Schuldner auch in betrügerischer Absicht, sollte er tatsächlich eine Bank finden, die ihm einen Kredit mit Privatinsolvenz bewilligt. Denn wer trotz wirtschaftlich schlechter Lage einen Kredit aufnimmt, kann sich strafbar machen. Das ist dann der Fall, der der Kreditnehmer im voraus gewusst hat, dass er die notwendigen Raten gar nicht bezahlen kann.