Kredit für Umschuldung

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In vielen Fällen haben Verbraucher mehrere Kredite aufgenommen, für die sie monatliche Raten aufbringen müssen. Oftmals reicht dann das monatliche Einkommen nicht mehr aus, um alle Raten zu bedienen. Durch eine Umschuldung lässt sich die monatliche Ratenbelastung senken, sodass mehr jeden Monat mehr Geld zur Verfügung steht. Mittlerweile bieten viele Banken auch einen Kredit für die Umschuldung an.

Was versteht man unter einer Umschuldung?

Im Prinzip ist die Umschuldung nichts anderes als die Aufnahme eines neuen Kredites, um damit einen oder mehrere bestehende Kredite abzulösen. Dabei kann der Kredit zur Umschuldung bei einer Bank, bei der bereits eine Kreditverpflichtung besteht oder auch bei einer neuen Bank aufgenommen werden. Ein Kredit für die Umschuldung empfiehlt sich immer dann, wenn die bestehenden Kredite zu hohen Zinsen abgeschlossen wurden, oder wenn die monatliche Ratenbelastung zu hoch wird.

Vorteile einer Umschuldung

Der Vorteil bei einem neuen Kredit für die Umschuldung liegt natürlich in der geringeren monatlichen Belastung. Gerade wer mehrere Kredite gleichzeitig bedient, muss in der Regel für jeden Kredit eine gewisse Mindestrate bezahlen. Durch die Zusammenlegung in einen einzelnen Kredit wird auch automatisch eine neue Laufzeit vereinbart, sodass die monatliche Belastung automatisch sinkt. Die meisten Banken bieten bei einem Kredit für die Umschuldung flexible Laufzeiten zwischen 12 und 96 Monatsraten an. So lässt sich die monatliche Belastung optimal an die eigenen finanziellen Gegebenheiten anpassen.

Was sollte bei einer Umschuldung beachtet werden?

Eine neuer Kredit für die Umschuldung lohnt natürlich nur dann, wenn der neue Zinssatz entsprechend niedriger ist als beim bestehenden Kredit. Auch sollte noch eine gewisse Restlaufzeit vorhanden sein, damit sich die Umschuldung auch wirklich lohnt. Wichtig ist es, vor der Aufnahme eines Kredits die vorhandenen Angebote genau zu vergleichen. Dabei sollten Sie den effektiven Jahreszins des neuen Kredits mit dem des bestehenden vergleichen.

Zu beachten ist auch, dass bei der vorzeitigen Ablösung unter Umständen durch die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden kann. Dies hängt davon ab, zu welchem Termin der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Bei Krediten, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden, darf durch die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung keine Gebühr berechnet werden. Dafür muss durch den Kreditnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Zudem ist eine Kündigung frühestens ab einer Laufzeit von sechs Monaten möglich. Kredite die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wurden, können ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dafür können die Banken eine Entschädigung verlangen. Beträgt die Restlaufzeit weniger als 12 Monate, darf die Vorfälligkeitsgebühr maximal 0,5 Prozent der Restsumme betragen. Bei Laufzeiten über 12 Monaten liegt die maximale Gebühr bei einem Prozent der Restsumme. Generell darf die Vorfälligkeitsentschädigung aber nicht höher sein als die für die restliche Laufzeit anfallenden Zinsen.

Wer einen Kredit für die Umschuldung beantragt, sollte dabei unbedingt angeben, dass es sich um eine Umschuldung handelt. Ansonsten geht die Bank von der Annahme aus, dass der neue Kredit zusätzlich aufgenommen werden soll. Dies kann zu einer Ablehnung der Kreditanfrage führen. Zudem bieten nicht alle Banken Ihre Ratenkredite auch für eine Umschuldung an. Im Zweifel sollte deshalb genau auf die einzelnen Vertragsbedingungen geachtet werden.

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