Darlehen für Studiengebühren

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Unter Studiengebühren versteht man Gebühren, die Studenten jedes Semester, also halbjährig, entrichten müssen, um ihr Studium aufnehmen, beziehungsweise fortsetzen zu können. Ob Studiengebühren erhoben werden, in welcher Höhe und wer diese bezahlen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aktuell erheben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen allgemeine Studiengebühren in einer Höhe von 375 bis 500 Euro. In den anderen Bundesländern gibt es keine allgemeinen Studiengebühren mehr. Teilweise werden dort jedoch Gebühren für ein Langzeitstudium oder ein Zweitstudium fällig. Diese können zwischen 30 und 800 Euro variieren.

Wer das Pech hat von den Studiengebühren betroffen zu sein, der muss finanziell mit einer deutlichen Mehrbelastung rechnen. Diese finanzielle Mehrbelastung kann nicht jeder Student alleine stemmen. Elterliche Unterstützung, BAföG und ein Nebenjob sind Möglichkeiten, sich ein Studium zu finanzieren. Nicht jeder Student erhält jedoch BAföG, nicht immer reicht dieses aus, selten reicht die elterliche Unterstützung für die komplette Finanzierung des Studiums und ein Nebenjob kostet viel Zeit. Dies sind die Gründe, weshalb immer mehr Studenten auf ein Darlehen zurückgreifen, um die Studiengebühren bezahlen zu können.

Darlehen für Studiengebühren

Unter einem Darlehen für Studiengebühren versteht man ein Darlehen, dass Kreditinstitute zu einem geringen Zinssatz Studenten zur Verfügung stellen, um ihr Studium erfolgreich ohne zusätzliche Arbeitsbelastungen in Form von Nebenjobs absolvieren zu können. Die Studentendarlehen werden vom Staat bezuschusst, wodurch die Kreditinstitute deutlich günstigere Zinssätze im Gegensatz zu herkömmlichen Darlehen anbieten können. Die Darlehen werden unabhängig vom Studienfach und der Einkommenshöhe der Eltern gewährleistet. Auch wer kein BAföG erhält, kann also ein Studentendarlehen beantragen.

Wie funktioniert ein Darlehen für Studiengebühren?

Es gibt viele unterschiedliche Darlehen, die Studierende erhalten können. Je nach Kreditinstitut unterscheiden sich diese zum Beispiel im Zinssatz, oder dem Zeitpunkt, ab wann das Darlehen getilgt werden muss. Bei einem Darlehen für Studiengebühren werden dem Studenten für gewöhnlich der Beitrag der Studiengebühren halbjährig überwiesen für einen zuvor festgestetzten Zeitraum. Je nach Kreditinstitut beträgt dieser die Regelstudienzeit zuzüglich zumeist ein bis zwei Semestern. Nach Beendigung des Studiums geben manche Kreditinstitute dem Absolventen Zeit, einen Job zu finden, bevor mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden muss.

Dies kann einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach Zahlung der letzten Rate betreffen. Je nach Studentendarlehen kann der Beginn der Rückzahlungen auch verschoben werden, wenn das Einkommen nach Beendigung des Studiums unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Besonders günstig ist ein Darlehen für Studiengebühren in Hamburg. Hier erhalten die Studenten das Darlehen ganz zinsfrei für die Regelstudienzeit plus zwei Semester und müssen es erst nach Beendigung des Studiums zurückzahlen. Ansonsten variiert der Effektivzins zwischen 3,5 und 9,1 % pro Jahr.

Wer erhält ein Darlehen für Studiengebühren?

Das Landeshochschulgebührengesetz legt fest, wer für den Erhalt eines Studentendarlehens berechtigt ist. Die Kriterien für die Vergabe von Darlehen für Studiengebühren unterscheiden sich also von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen erhält man jedoch ein solches Darlehen, wenn man volljährig ist, an einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert ist und in Deutschland studiert. Verschiedene weitere Auflagen sind jedoch nicht unüblich. In Baden-Württemberg erhalten beispielsweise nur diejenigen Studenten ein Darlehen für Studiengebühren, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mehr als 4 Semester über die Regelstudienzeit studieren.

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